5.6.Spanien und Italien, die beiden schwerst betroffenen Länder in Europa durch Covid19, haben in einem gemeinsamen Schreiben jetzt bei der europäischen Kommission in Brüssel um einen koordinierten Plan zur „normalen Normalität “ ersucht. Im Moment hat Spanien ein festes Datum zur Aufhebung der Notstandsverordnungen. Der 21.Juni 2020 soll nach sechs Verlängerungen nun endgültig das fixe Datum sein.
Aber damit die freie Bewegung innerhalb der Grenzen Europas geregelt wird, braucht man einen organisierten Plan. Vor allem für den externen Tourismus erhofft man die Garantie einer gemeinsame Regelung, um neue Aufkommen von corona -Fällen zu vermeiden. Deshalb bitten beide Länder, dass Brüssel einheitliche Kontrollregeln für ganz Europa ( Schengen) aufstellt. Aber für Spanien gilt im Moment der 1. Juli, um seine Grenzen für den europäischen Tourismus zu öffnen. Für Länder wie Japan, China, USA, Russland ist speziell Spanien sehr vorsichtig und im Moment gibt es noch keine Daten zur Öffnung der Grenzen für diese Länder.
Man möchte an einem Pilotprojekt festhalten, und 6000 Deutschen auf den Balearen die Einreise zu erlauben, ohne die im Moment noch obligatorische Quarantäne. Es ist ein geringer Teil des normalen Aufkommens im Sommertourismus der Inseln. Allerdings sind andere Länder noch unsicher mit der Öffnung ihrer Grenzen. Und gerade deshalb ist es für Italien und Spanien von großer Importanz, dass Europa jetzt einen Zentralpunkt hat, wo die Verordnungen koordiniert und festgelegt werden . Die Öffnung der internen und externen Grenzen mit den nötigen Sicherheitsvorschriften sind für beide Länder fundamental.
6.6.Die Masken bleiben weiterhin Vorschrift nach der Aufhebung des Notstandes. Strafen bis zu 100€ werden auferlegt, wenn man sie in öffentlichen Zonen in Innenräumen nicht trägt.
So werden die Masken in der “ neuen Normalität“ ein ständiger Begleiter sein, bis eine Impfung oder ein Mittel gefunden wird, die das Covid19- Virus total ausschließen.
Masken sind also Vorschrift bei der Arbeit in öffentlichen Innenräumen, wie Banken, Postämtern, Schulen, Museen und Ausstellungshallen. Weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Metro, Bus, im Flugzeug, in Taxen und überall, wo der Sicherheitsabstand von 2 mtr. nicht garantiert ist. Ob man im Außenbereich ebenfalls Maskenpflicht vorschreibt, wird noch geprüft. Es geht immer um den Sicherheitsabstand.
Allerdings wird an einer Ausnahmeregelung gearbeitet: Personen mit Atemkrankheiten wie Asthma oder EPOC werden wahrscheinlich von der Maskenpflicht befreit. Dabei ist immer Voraussetzung, dass man ein ärztliches Attest bei sich hat und dieses bei Aufforderung vorzuzeigen hat.
Alle Krankenhäuser müssen auch in Zukunft, nach der Notstandsaufhebung eine Quarantänezone mit allen sanitären Einrichtungen für mindestens 2 Patienten haben, im Falle eines neuen Covid-Aufkommens.
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